Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der
beanstandeten Werbemaßnahme von Frosta AG die Aufforderung in Zukunft bei
der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und
Werberätinnen sieht im Hinblick auf die beanstandete Werbekampagne von Frosta
den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1. „Allgemeine
Werbegrundsätze“ und des Artikels 1.4. „Gesundheit“ nicht ausreichend
sensibel umgesetzt.
Die Frosta AG bildet in deren
Kampagne unterschiedlichste Tiefkühlprodukte ab und verwendet dabei eine, je
nach Produkt, unterschiedlich lautende Headline. Die Begriffe „Lactoferrin,
Tatrazin und Glutamin“ kommen dabei in Zusammenhang mit dem Slogan „Ganz Wien
auf…“ zur Anwendung.
Nach Ansicht der WerberätInnen
werden in den vorliegenden Sujets für KonsumentInnen missverständliche und nicht
eindeutig zu interpretierende Aussagen getroffen. Abgesehen von der Tatsache,
dass diese drei genannten Stoffe inhaltlich unterschiedlichste Funktionen
erfüllen und somit die Subsumierung als „Zusatzstoffe“ per se kommunikativ
bedenklich ist, wird durch die verwendete Formulierung mit der Sorge vor
unerwünschten Zusatzstoffen gespielt.
Darüber hinaus wird durch die
gewählte Rhetorik suggeriert, dass Zusatzstoffe ungesund bzw. für
KonsumentInnen nachteilig sind. Verstärkt wird diese negative Konnotation durch
die verwendete Formulierung „Ganz Wien auf...“, da die Aussage „auf etwas sein“
umgangssprachlich mit dem Konsum von Suchtmitteln in Verbindung gebracht wird. Unterstrichen
wird diese Bedeutungszuweisung durch das in Österreich bekannte Lied des
Musikers Falco: „Ganz Wien“. Diese Rhetorik setzt die drei unterschiedlichen
funktionellen Stoffe in ein täuschendes Verhältnis.
Weiters wird die Aussage „Mit
Ohne Zusatzstoffe“ als bedenklich gesehen, da sie zusätzliche Verwirrung
schafft und alle genannten Stoffe an die Kategorie der Zusatzstoffe anlehnt.
Die Werberätinnen und Werberäte
sind der Ansicht, dass die Kampagne von Frosta in erläuterten Punkten, bezogen
auf den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, nicht ausreichend sensibel gestaltet
ist. Eine sensiblere Gestaltung, vor allem auf verwendete Begriffe und
dargelegten Zusammenhänge, wird betreffend der Werbesujets empfohlen.
Im Detail bedarf es einer sensibleren
Gestaltung nachfolgender Punkte des Ethik-Kodex:
Artikel
1.1. „Allgemeine Werbegrundsätze“ kommt unter folgendem Aspekt zur Anwendung:
1.1.2. Werbung muss gesetzlich zulässig sein und
muss die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.
1.1.6. Werbung darf nicht gegen den Grundsatz der Redlichkeit und
Wahrhaftigkeit verstoßen.
1.1.7. Werbung darf nicht durch anlehnende und nachahmende Darstellungen
irreführen.
1.4.
„Gesundheit“:
1.4.8. b) Werbung soll keine medizinischen
oder wissenschaftlichen Fachausdrücke verwenden, die den/die durchschnittlichen
KonsumentInnen irreführen können.
Sehr geehrtes Team vom Werberat,
Ich reiche hiermit eine Beschwerde zu den Sujets von Frosta
ein. Diese laufen derzeit unter anderem auf den Infoscreens in Ubahnhöfen und
auf Citylights.
Frosta wirbt mit dem Spruch "Ganz Wien auf... Nicht mit
Frosta"
Es werden diverse Zusatzstoffe genannt, die sich mit dem
Spruch reimen, wie zum Beispiel Glutamin und Lactoferrin.
Die verantwortliche Person hat sich nur leider nicht mit der
Wirkung dieser Zusatzstoffe beschäftigt, denn weder Glutamin noch Lactoferrin
sind ungesund, schädlich oder in sonst einer Art und Weise etwas, "auf dem
Wien nicht sein sollte".
Tatsächlich sind gerade diese beiden genannten Stoffe
lebenswichtig.
Alles, was diese Werbung tut,
ist suggerieren, dass Zusatzstoffe und chemisch klingende Namen schlecht und
böse sind. Es handelt sich hier um gefährliche Fehlinformation, die zur
Volksverblödung beiträgt, nur um einen vermeintlichen Vorteil für die Marke zu
schaffen.
Ich bitte um eine Überprüfung dieser Sujets und
Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen, um diese Falschinformationen aus
Wien(und wo auch immer sie noch zu sehen sind) zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen,