Verharmlosung von Bio-Hühnerhaltung

19.08.2022


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 Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft zuständig. Nicht jedoch für Beschwerden bezüglich Irreführung und Täuschung und einer vermuteten Rechtsverletzung im Sinne des Tierschutzes.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.  


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In dieser Werbung wird suggeriert, dass Biohühner in kleinen Gruppen gezüchtet werden, tatsächlich werden sie in kommerziellen Brütereien gezüchtet, es werden auch Hochleistungsrassen verwendet, die bis zu 300 Eier im Jahr legen. Außerdem beträgt das Geschlechtsverhältnis natürlich 50:50 und nicht 66:33 wie suggeriert. Die Hähne leben natürlich nicht fortan, es wird suggeriert, dass die his zum Erwachsenenalter Leben dürfen und womöglich sogar einen schönen Lebensabend haben. In Wahrheit werden sie einige Monate lang gemästet und dann geschlachtet, bevor sie erwachsen werden. Die erlaubte Gruppengröße bei Bio-Legehennen beträgt 3000 Tiere. Massentierhaltung also, keine Rede von nur zwei Hühnern. Diese Werbung stellt die Biohaltung von Landwirtschaftlichen Nutztieren, die eine auf profit ausgerichtete Massenproduktion ist, als eine Art idyllisches Paradies dar. Das ist irreführend.