Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer*in wurde dahingehend informiert.
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ob wir TV-Thek-SeherInnen besagte Werbung gut finden oder nicht, ist sicher
Geschmackssache, ABER dass dort nicht richtig "deutsch" gesprochen
wird stört mich unheimlich!
Rapunzel.......sollte heißen...... das Haar HERUNTER! Wie sollen unsere
Kinder noch richtig sprechen, wenn der ORF die falsche gesprochene Werbung
ausschickt.
Einfach merken:
Von mir WEG wäre hinunter (wie FALSCH in der Werbung vom Untenstehenden
gesprochen!!!)
ZU MIR HER, wie in der Werbung gemeint, heißt: HERUNTER!
Ich hatte das spätestens in
der 3. Klasse VS drauf!
LG