Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von A1/Apple (Werbespot) keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten Werbemaßnahme von A1/Apple für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Der Werbespot zeigt ein vibrierendes Mobiltelefon am Tisch und eine am Fenster stehende Frau, die das Handy nicht in ihrem Blickfeld hat. Bedingt durch die Vibrationen bewegt sich das Gerät immer näher auf die Tischkante zu, bis es schließlich zu Boden fällt. „Relax, it´s an Iphone“ lautet der daraufhin eingeblendete Slogan.
Die Werbemaßnahme zeigt ein Ereignis, das in Alltagssituationen durch Unachtsamkeit oder Ablenkung, nicht untypisch ist. Dabei wird jedoch zu keinem leichtsinnigen oder riskanten Verhalten animiert oder aufgerufen, sondern die Widerstandsfähigkeit des Geräts betont, die im Falle des unbeabsichtigten Sturzes, laut Werbekommunikation gegeben sein sollte.
Ein Verstoß gegen des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft wird seitens der Werberäte und Werberätinnen deshalb nicht erkannt.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
derzeit
läuft im TV (heute auf ORF2 öfters gesehen) folgende Werbung:
Ein
iPhone liegt auf dem Tisch und zeigt mit Vibrieren einen Anruf an. Durch das
Vibrieren rückt das iPhone immer mehr an die Tischkante und man kann sich
vorstellen, das es bald fällt und dadurch einen Schaden davonträgt.
Dann
wird der Satz eingeblendet: Relax, it’s an iPhone.
Mir
sagt das, man muss nicht auf die Geräte aufpassen und nimmt einen Schaden in
Kauf, es gibt ja z.B. Apple Care, da bekommt man im Schadensfall ein neues
Handy…
Nachhaltig
gedacht ist das nicht.