Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung ( Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Guten Tag !
Nach dem ich diese Werbung über die Haarentfernung im
Intimbeteich nun einigemale über mich ergehen lassen musste, reicht es und
ich meld ich mich über die Aufmachung dieser Werbung zu Wort. Die Kameraführung ist unglaublich
diskriminierend.Sie filmt in den Schritt einer Frau in vergrößerterOptik, zoomt
poorentief in den Schritt.Eine Frechheit sondergleichen.Das hat mit
Freizügigkeit leider nichts mehr zu tun...anschliessend stehen junge Damen in
einer Reihe ...und das Höschen verrutscht bis in den Intimbereich ...(man soll
die glatte Scheide etwas vorblitzen sehen.. ) also nicht nur ahnen..bitte die
Werbung mal genau in slowmotion anschauen...unglaublich was da allen
Zusehern(junge Männer z.b gezeigt wird..)die sich dann ihre Meinung über Freuen
in Österr/EU machen. ist eine Falsche. danke für ihre Aufmerksamkeit und hoff das
Sie helfen diese Werbung etwas umzugestalten ,zu verkürzen, vereiteln..
was auch immer. Danke. Bin mit meiner Meinung nicht alleine