Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.
Bei dem beanstandeten Sujet handelt es sich um keine Werbemaßnahme, sondern um eine Programmankündigung – Streaminghinweis zur Serie des Senders Disney+. Sohin fällt die eingebrachte Beschwerde nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Der Österreichische Werberat schließt hiermit den Beschwerdefall dahingehend ab.
Ich bin nicht mehr Wienerin, verbringe aber gerade eine
Woche mit meinem Kind in der Stadt.
Wir saßen gerade in der Bim (2er), direkt bei einem
infoscreen. Darauf lief eine Werbung für die Serie Obi-wan Kenobi, in der
Schussszenen vorkommen.
Und das geht gar nicht! In der Bim fahren Kinder. Wenn
sie zu Hause mediale Gewalt sehen, ist das schlimm, liegt aber im
Verantwortungsbereich der Eltern. Im öffentlichen Raum Öffis sind Sie
(mit)verantwortlich, die Kinder zu schützen. Meine jedenfalls ich und ziehe
hiermit auch den Werberat hinzu, der kann das auf jeden Fall beurteilen.
Ich ersuche Sie, diese Werbung ehestmöglich abzusetzen
und auch in Zukunft um mehr Sensibilität.
Freundliche Grüße
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