Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für Veröffentlichungen, die allein Kunst und Kultur bewerben. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Stelle sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Das Bild spricht für sich. Es ist frauenfeindlich und geschmacklos.