Penny Plakat - Verharmlosung von Alkohol

04.07.2022


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung ( Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.


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Bei mir in 2542 Kottingbrunn steht gegenüber vom Penny-Markt ein Plakat mit diesem Bild. Alkohol so zu bewerben ist ein Skandal, wenn man sich ansieht wie viele davon abhängig sind und werden!