Das Unternehmen ist der Entscheidung des Österreichischen Werberates nachgekommen und hat die Werbemaßnahme entfernt. Diese wird auch zukünftig nicht mehr verwendet. Wir danken für die Kooperation.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Printsujet) von Lazer die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. zum sofortigen Sujetwechsel aus.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sehen im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze und 1.3. Gewalt.
Das Werbesujet der Firma Lazer – Live Action Games zeigt eine Gruppe Jugendlicher, die mit (Spielzeug)-Waffen posiert. Dabei sind noch weitere Science-Fiction Stars am Werbesujet platziert. Beworben wird damit ein Lasertag und das Freizeitsportangebot der Firma Lazer.
Am ersten Blick ist nicht erkennbar, dass es sich beim Equipment in den Händen der Protagonist*innen um Spielzeugwaffen handelt. Auch die stehenden Posen der Protagonist*innen erinnern an jene von Kämpfer*innen. Eine Abgrenzung zum beworbenen harmlosen Freizeitspiel ist durch den Waffenbezug & der Art der verwendeten Darstellung nicht gänzlich möglich.
Zudem ist Werbung vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt. Insbesondere Kinder- und Jugendliche sollten vor einer Gewaltverherrlichung geschützt werden. Die Darstellung von Waffen jeglicher Art ist in der Werbegestaltung klar abzulehnen. Das dargestellte Equipment am Werbesujet könnte zu einer Verharmlosung von Gewalt / Waffen beitragen und im schlimmsten Fall zu einer (Re)-traumatisierung von Betroffenen führen.
Auch hinsichtlich der aktuellen Situation wird das Werbesujet klar abgelehnt.
Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für einen sofortigen Stopp der Kampagne aus.
Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft:
1.1.Allgemeine Werbegrundsätze
1.1.1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
1.3. Gewalt
1.3.1. Werbung darf keine gewalttätigen Darstellungen beinhalten.
b) Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder
stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comics, Emojis und GIF's usw.).
Gewaltdarstellung als Spiel bewerben hat den empirisch bekannten Nebeneffekt, dass die Gewalt verniedlich wird.
Das es PC-Spiele gibt, be denen das Scheißen digital ausgeübt werden kann, ist bekannt, dass es ebenso das Spiel des Schießens gibt, ist auch durch die Wehrsportübungen durch einen ehemaligen Vizekanzler bekannt.
Nun macht die Kleine Zeitung eine Verbesserung ihrer Einnahmen bei der Anzeigeabteilung durch das Bewerben einer Firma, die Gewalt verniedlicht als Spiel.
Reicht es nicht, dass man Gewalt im Krieg ausübt, nein man sollte sich doch schön langsam an das Schießen, Tarnen und Verstecken gewöhnen, indem man es spielerisch als Kind oder Jugendlicher erlernt.
>
Rechtens ist das Eine, Moral aber das Andere.
Zitat
aus dem Kodex:
Das Bekenntnis der Werbewirtschaft zur Marktwirtschaft, zum Wettbewerb
und zur freien Meinungsäußerung ist eingebunden in die rechtlichen und
ethischen Grundlagen, auf denen Staat und Gesellschaft mit ihren
gemeinschaftsfördernden Normen und Zielen beruhen und auf die Erkenntnis, dass
Werbung durch ihre Massenwirkung Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft hat.
In diesem Werbesujet erkennt man im ersten
Augenblick Waffen, die von einer Jugend begeisternd in die Höhe gehoben werden.
Vergleich: Werbefoto Für
Laien lässt sich auch der Unterschied zwischen Spielzeug und echter Waffe kaum
unterscheiden.
Wolle wir in
der Gesellschaft, dass sich die Jugend mehr mit dem Kapitel Waffen und Konflikt
in Form eines Freizeitspieles auseinandersetzen?
Wollen wir, dass wir Waffenwerbung verbieten, aber hier der Waffe ein positives
Image geben?
Zitat
Kodex:
Werbung trägt somit soziale Verantwortung und muss auf die Rechte,
Interessen und Gefühle von Einzelnen und Gruppen von Menschen Rücksicht nehmen.
- Werbung soll vom
Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber
Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
7. Werbung darf nicht durch
anlehnende und nachahmende Darstellungen irreführen.
1.1. Werbung
darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden
oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.
Vor allem
verweise ich auf den Passus - Gewalt verharmlosend. Dieses Bild stellt für mich
eine Gruppe dar, die sehr wohl Freude an der Waffe hat, und dadurch den Umgang
mit Waffen verharmlost.
Zitat
Kodex:
Waffenwerbung
4. Auch die humoristische Darstellung von Waffen ist abzulehnen.
Die waffentragende Gruppe zeigt mit einem Lächeln, dass der
Umgang mit einer Waffe Freude bereitet.
Ich hoffe, dass diese Form eine Bewerbung wegen der im Kodex
genannten Punkte keine weitere Fortsetzung findet.
Mit freundlichen Grüßen