Werbung gegen mich

02.05.2022


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die vermutete Verletzung von Persönlichkeitsrechten. 

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


 


Bild

Auf diesem Firmengelände wird nunmehr das zweite mal gegen mich Stimmung gemacht. Diese Plakatwerbung hat nichts mit WERBUNG zu tun. ICH und meine Familie werde auf diesen "PLAKATEN" auf das letzte herabgesetzt das es gibt!!!!! Jeder in unserer Gemeinde beziet das "PLAKAT"auf mich und meine Familie.