Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme zu yesss! (TV-Spot) des Mobilfunk-Diskonters keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim TV-Spot
von yesss! für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Im Werbespot werden Braut und Bräutigam beim Standesamt gezeigt. Nach
Äußerung der Frau, dass sie sich gestresst fühlt, wird sie vom Mann beruhigt
woraufhin Sie schließlich „yesss!“ in Richtung des Standesbeamten ruft.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft wird nicht erkannt, da
sich die Gestaltung einer harmlosen Art und Szenerie bedient und die humorvolle
Überzeichnung klar zur Geltung kommt. Die Marke yesss! steht im Spot im
Vordergrund und erzeugt durch die Platzierung in einem Hochzeitssetting ein
kreatives Wortspiel.
Eine
verächtlich/diskriminierende Darstellung der Frau kann daraus nicht geschlossen
werden.
Hinweis: Es ist jedoch anzumerken,
dass ein nicht unerheblicher Teil der Werberätinnen und Werberäte empfehlen, in
Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen. Werbung soll
die Gleichwertigkeit der Geschlechter wahren und Personen dabei als
gleichwertig betrachten und behandeln.
Hochzeitspaar vor dem Standesamt . Die Braut wird als entscheidungsunfähig dargestellt. Aber der Bräutigam beruhigt sie, sagt ihr was zu tun sei, und aus heiterem Himmel, und etwas dümmlich anmutend, entscheidet sie: "jess". Ist das das Bild der Frauen unserer Gesellschaft???
Kann man eine Frau eigentlich als noch dümmer /dämlicher darstellen