kpnkret im ORF Beitrag über Bioma

25.03.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, zuständig und nicht für eine vermutete Rechtsverletzung (Schleichwerbung) und die inhaltliche Ausgestaltung von redaktionellen TV-Sendungen.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht reagiere ich auch über, aber in einer Sendung um 18:30 über Darmgesundheit eine Fa. zu nennen und offen Werbung mit dem Preis zu machen halte ich für skandalös. Mittlerweile scheint es in unserem Land wirklich keine Grenzen mehr zu geben. Mit besten Grüßen