
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme
von Palmers keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim
Werbesujet (Print) mit der Aufmachung „Corona-Räumungsverkauf bis zu
-70%“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Es wird keine
Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft festgestellt. Insbesondere
werden keine Anhaltspunkte erkannt, die Leid, Unglück und Krankheit von
Menschen missbrauchen und als Werbezweck verwenden. Vielmehr scheint die
Aufmachung „Corona-Räumungsverkauf“ der Tatsache geschuldet, dass Waren,
die in der Corona-Pandemie nicht über den Verkaufstisch gegangen sind,
infolgedessen stark reduziert sind. „Corona-Räumungsverkauf" ist dabei als Begründung des
Unternehmens zum Abverkauf zu sehen und nicht als Slogan – zudem dieser nur bis
zu einem bestimmten Datum verwendet wird.
Es wird kein Grund zum Einschreiten seitens des Österreichischen Werberats ausgesprochen.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
habe unten stehende Nachricht heute an die Firma Palmers gesendet.
Da
ich diesen Werbeslogan mit Bezug auf ein todbringendes Virus mehr als unangebracht
finde hoffe ich, dass Sie sich der Sache annehmen.
Mit
freundlichen Grüßen
____
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
finden Sie es angebracht, Werbung mit einem Virus zu machen, an dem Menschen
erkrankt, ja sogar verstorben sind? Wie unsensibel muss man sein, um so eine
Kampagne zu starten? Was kommt als nächstes?
Ebola-Rabatt? HIV-Winterschlussverkauf? Ukraine-Krieg-Discount?
Ich ersuche Sie umgehend, meine Daten aus der Palmers Kundendatenbank zu
nehmen.
Bitte eine Bestätigung der Löschung meiner Daten darüber an
XX
Ich hoffe, dass noch weitere Kunden diesem Beispiel folgen.