Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme zu Bluemovie von SKY Österreich keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim Werbesujet
„Bluemovie“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Das Sujet zeigt eine Frau in Dessous, welche, umgeben von nackten Männern,
in einer „dominanten“ Position dargestellt wird. Beworben wird dabei das erotische
audio-visuelle Bewegtbildangebot für -30% am Frauentag durch den on-demand Sender
SKY.
Die Gestaltung des Sujets bzw. Initiierung der Personen steht im
Zusammenhang mit dem Angebot von ausgewählten Filmen von Bluemovie, womit ein
Produktbezug gegeben ist. Auch wird diese Werbung an ein eindeutig definiertes Zielpublikum
in diesem Segment von SKY ausgespielt, da beworbener Inhalt für Personen ab 18+
Jahren zugänglich ist. Somit wird jedenfalls eine Kommunikation an Kinder
und/oder Jugendliche ausgeschlossen.
Von einer Geschlechterdiskriminierung kann ebenfalls abgesehen werden, da
die Abbildung der Zielgruppenausrichtung entspricht und Personen in adäquater
Weise dargestellt werden.
Hallo,
ich habe folgende Werbung von Bluemovie bekommen (ist von SKY, bin noch SKY Kunde), siehe Bild.
Am Weltfrauentag mit einem Porno zum Internationel Frauentag zu werben ist eine Unverschämtheit.
mfg