Raiffeisen Lagerhaus Werbung unerwünscht

15.03.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, zuständig. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Ich will bitte keine Werbung vom "Raiffeisen-Lagerhaus" per Post zugesendet bekommen. Das ist Papierverschwendung und ich kaufe dort sowieso nie ein.