XXXLutz Werbung

14.03.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die Platzierung, Häufigkeit und Sendezeiten von Werbemaßnahmen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Ich bin sichtlich nicht der Einzige, der sich durch die Häufigkeit der Möbel Lutz - Werbung psychisch belastet fühlt! Es ist unerträglich und in Zeiten wie diesen an der moralischen Grenze! Ich weiß, dass der Werberat nicht dafür zuständig ist (was mich wundert, denn hier geht es auch in Richtung "psychischer Terror" und Belästigung durch die Frequenz der Schaltungen in allen Medien) ich hätte aber gerne eine Information darüber, wo man weiter intervenieren kann! Mit freundlichen Grüßen