Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch bei einer vermuteten Rechtsverletzung.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon informiert und der Österreichische Werberat schließt den Beschwerdefall hiermit ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte hiermit eine Beschwerde über den neuen
Frühlings-TV-Spot von Sky einbringen https://www.youtube.com/watch?v=geYgkErdWy0
Direkt zu Beginn der Werbung ist ein Dobermann mit kupierten
Ohren zu sehen.
Nachdem das kupieren von Schwanz und Ohren bei Hunden seit
dem Jahr 2005 in Österreich verboten ist, finde ich es nicht in Ordnung dass in
einer Werbung diese Art von „Schönheitsideal“ beim Hund wieder gezeigt wird.
Wenn schon Tiere in der Werbung, dann bitte natürlich und
nicht mit zurechtgeschnittenen Ohren oder Ruten.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen