Darstellung Mädchenmode

02.02.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt


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S.g. Damen und Herren, s.g. Team! Gestern habe ich in der Auslage eines Geschäftes in Wien 1., Kärntner Strasse, welches Benetton-Kindermoden führt, zwei Schaufensterpuppen mit Mädchen-Bekleidung (siehe Anhang) entdeckt, an welchen die Jogginganzüge (oder dergleichen) bauchfrei präsentiert werden. Meiner Meinung nach wird dadurch suggeriert, dass Mädchen/Frauen bauchfrei tragen sollten und dies bereits im frühen Lebensalter. Danke für Ihre Arbeit allgemein und für die eventuell möcgliche Veranlassung in diesem Fall! Viele Grüße