Höllwarth und Scheer

10.01.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution(en) sich der Sache vermutlich annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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[gesehen u.a. als Plakat in der Liechtensteinstraße 82-84] Anwälte Höllwarth & Scheer werben aktuell in einer OOH-Kampagne für ihre Website „www.keine-impfpflicht.at“, auf welcher sie zu Demonstrationen & Volksbegehren aufrufen unter dem Vorwand, eine Spaltung der Bevölkerung vermeiden zu wollen. Unter dem Vorwand der Punkte Ethik & Moral sehe ich diese Werbung deshalb als problematisch an, da sie genau diese moralischen und ethischen Werte des Werberates nicht erfüllt.