Möbelix - Sexistische TV Werbung

17.06.2021


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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In der aktuellen Möbelix-Werbung wird erneut mit einem Geschlechter-Thema gespielt, diesmal in der umgekehrten Rolle. Zuhause windet eine "Männerrunde" statt, als die Frau dazukommt, wird eine Schockstarre des Ehemannes ausgelöst. Hintergrund ist, dass der Mann einen neuen Tisch gekauft hat. Die Darstellung impliziert, dass Männer keine alleinigen Entscheidungen treffen können, da alle gespannt auf die Reaktion des Mannes warten. Ein Mann ist nicht zwingend auf die Meinung der Frau angewiesen, daher stellt dies eine "umgekehrte geschlechterdiskriminierende Werbung" dar, nachdem suggeriert wird, der Mann kann Entscheidungen nicht alleine treffen und ist auf die Zustimmung der Frau angewiesen. Daher ist die Werbung einzustellen, Möbelix sollte sich auf Sujets konzentrieren, welche sich keiner Geschlechterdynamik zu Hilfe nimmt um Aufmerksamkeit zu erreichen.