Seitens des/der Beschwerdeführer/in
wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz
Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat
ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
Es handelt sich hier offensichtlich zum Aufruf einer Straftat ! Gehört eigentlich sofort verboten...