Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der Text des Plakates lautet wie folgt:
Ich bin was besonderes. So wie JEDER andere auch.
Weiterer Text: Weil ich ein MÄDCHEN bin.
Foto: eine Frau
Ich frage mich jeden Tag wenn ich an diesem Plakat vorbeigehe wer JEDER ist. Das Mädchen - dann müsste es JEDE heißen. Alle Menschen - dann passt JEDER - aber dann passt "Weil ich ein Mädchen bin" nicht dazu und auch das Bild der Frau nicht.
Die Werbung ist wenig durchdacht, geschlechtstechnisch sinnbefreit und sohin irreführend.
Plakatstandort: Felberstr. 56, 1150 Wien