Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des ÖWR. Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.
4-Seitiger A4-Werbe-Prospekt der Firma D&M OG, 1220 Wien, in Postkasten mit Werbeverzicht aufgefunden in 1030 Wien. Im Wiederholungsfall wird abgemahnt und Besitzstörungsklage eingebracht. Bitte den Werbenden auf geltende Gesetze hinweisen! Danke