Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich
des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der
Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
warum diese Häufigkeit, noch dazu im Hauptabend, und jetzt auch noch mit Kindern??
ist das wirklich notwendig??