sexistische Werbung/Kalea

03.12.2019


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Verpackungsmaterial) der KALEA Österreich GmbH keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Auf der beanstanden Kalea „Beer-Box“ ist eine gezeichnete Dame abgebildet, die ein tief ausgeschnittenes Kleid trägt und eine Flasche Bier in der Hand hält. Die Darstellerin ist freizügig gekleidet und ihre Oberweite wird dadurch in den Mittelpunkt der Werbemaßnahme gerückt. Die Werberäte und Werberätinnen weisen aber darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine diskriminierende Darstellung handelt, da das Sujet im klassischen „Amercian Vintage Stil“ gestaltet ist und das abgebildete „Pin Up Girl“ lediglich gezeichnet ist. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkennt die erotische Aufmachung des Sujets deutlich, betrachtet die Darstellung, unter Berücksichtigung dieses Umstandes, allerdings als unproblematisch und entscheidet deshalb für keinen Grund zum Einschreiten.

HINWEIS: Eine nicht unerhebliche Zahl der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen. Kritisiert wird hierbei vor allem die Tatsache, dass das Dekolleté der Darstellerin als Blickfang dient und in keinem thematischen Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt (Bier) steht.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Firma Kalea zeigt auf ihrer "Beer Box" die Grafik einer Frau, die eine Bierflasche in der Hand hält. Das Dekolleté der Dame zeigt viel nackte Haut mit hervorquellenden Brüsten. Eine Bierflasche steht in keinem Zusammenhang mit dem Dekolleté einer Frau, diese ist als Objekt dargestellt. Daher bringe ich eine Beschwerde gegen die Firma Kalea ein mit der Forderung, diese diskriminierende Werbung zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen,