Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme seitens des ÖWR reagiert und das beanstandete Sujet zurückgezogen. Dieses wird in Zukunft nicht mehr verwendet.
Das Beschwerdeverfahren des ÖWR sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
Der Österreichische Werberat dankt dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.
Nachstehend die Stellungnahme des Unternehmens:
Da die Darstellung aber in der aktuellen Form gem. dem Ethik-Kodex anscheinend als Grenzfall zu werten ist, werden wir umgehend mit dem österreichischen Behindertenrat das Gespräch suchen, um die fallweise negative Einschätzung entsprechend zu verstehen und damit auch besser in der werblichen Umsetzung darauf Rücksicht nehmen zu können.
Nochmals außerordentlich betonen möchten wir, dass uns Menschen mit Behinderung wichtig sind und es in keinster Weise beabsichtigt war, diese mit der Aussage der Werbesujets zu diskriminieren. Die Kampagne „Pass auf dich auf“ wird daher mit heutigem Tag (31.10.2019) in den kommerziellen Medien eingestellt und von einem zweiten geplanten Kampagnenflight in dieser Form wird abgesehen. Auf der Website der ÖBB Infrastruktur ist die Kampagne in abgeänderter Form weiterhin präsent. Eine generelle Anpassung der Sujets wird nach dem Gespräch mit dem österreichischen Behindertenrat evaluiert.
Absurde schwarze Pädagogik a la Struwelpeter für die noch massiv gefälscht (photogeshopte) Fotomontagen eingesetzt werden, die nicht einmal als solche gekennzeichnet werden. Fakereality!
"Behinderte" sind ebenso wie "Invalide" in der Regel nicht aufgrund von Leichtsinn das was sie sind.
Problematisch auch, weil mit derartigen Übertreibungen schon jede kleinste Regung moralistisch niedergemacht werden kann.
Die ÖBB sollen lieber einmal dafür sorgen, dass ihre Einrichtungen und Züge behindertengerecht werden und dass auch z.B. Züge nicht mit vollem Tempo durch den Bahnhof brausen an VÖLLIG ungeschützten Bahnsteigen vorbei !!! Das ist die wirkliche Gefahr!
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich reiche gegen die ÖBB-Werbekampagne "Pass auf dich auf" eine Beschwerde ein. Die darin verwendeten Sujets mit behinderten Menschen sollen als Abschreckung und Gefahrenwarnung für Fehlverhalten dienen. Dies finde ich als betroffener behinderter Mensch im Rollstuhl geschmacklos und entwürdigend. Durch dieses Darstellung wird die Notwendigkeit, Rollifahrer zu sein total negativ besetzt – in dem Sinne, dass dieser „UNWÜRDIGE“ (!!) Zustand unbedingt verhindert werden muss. Auch dies empfinde ich als diskriminierend. Denn: Rollifahrer zu sein ist für Betroffene nicht negativ besetzt. Mann/Frau lebt sein/ihr Leben, wie jeder andere Mensch auch. Die ÖBB muss diese Kampagne sofort zurückziehen.
Gab 2006 eine ähnliche Kampagne des Verkehrsministeriums gegen die ich mit einem Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vorgegangen bin -> Kampagne wurde umgegehnd zurückgezogen und ich erhielt eine Entschuldigung für dieses unwürdige Sujet.
https://www.bizeps.or.at/schlichtungen/diskriminierende-werbung-des-ministeriums/
Ich reiche diese Beschwerde beim Werberat ein und bitte für die Einstellung dieser Kampagne aktiv zu werden.
Sehr geehrte Damen und Herren vom Werberat!
„Selbstbestimmt Leben Österreich“ beschwert sich über die an Bahnhöfen und über Medien verbreiteten Plakate der ÖBB im Rahmen ihrer Kampagne www.passaufdichauf.at .
Die ÖBB-Kampagne über die Gefahren an Bahnanlagen verwendet aktuell Menschen mit Behinderungen auf Plakaten zur Abschreckung. Bilder von Menschen mit Behinderungen werden mit Texten wie „Abkürzungen über Bahngeleise sind lebensgefährlich“ verbunden. Es wird eine bildliche Verbindung von Menschen mit Behinderungen mit der Zuschreibung von verantwortungslosem, selbst- und fremdschädigendem Verhalten hergestellt, das in Verletzung und Behinderung münden kann. Es wird ein klassisches Vorurteil bedient, dass behinderte Menschen selbst schuld sind an ihrer Behinderung, und schuld daran, dass Kosten für das Gesundheits- und Rehabilitationswesen und das Sozialsystem entstehen.
Die abschreckende Wirkung, dass Menschen mit Behinderungen als Opfer von eigenem Fehlverhalten vorgeführt werden, ist grundsätzlich zu bezweifeln. Wir gehen davon aus, dass die Plakat-Kampagne weder Jugendliche – die die Zielgruppe der Plakat-Kampagne sein sollen - vor gefährlichem Handeln abhält, noch Sicherheit erhöht. Die größere Wirkung ist in der Erhöhung von problematischen Zuschreibungen gegenüber Menschen mit Behinderungen zu sehen.
Wir möchten noch anmerken, dass wir in der Plakat-Kampagne nicht nur eine reine Aufklärungskampagne sehen. Die Kampagne ist auch ÖBB-Werbung. Die Botschaft ist ja auch, dass die ÖBB hohe Verantwortung zeigt. Die Plakate werden an Bahnhöfen und z.B. auf ORF-online wie Werbung verbreitet. Zielgruppe sind nicht nur Jugendliche, deren Verhalten über abschreckende Bilder beeinflusst werden sollen, natürlich sind auch unvermeidbar alle Eltern, Großeltern, Verwandten usw., also alle Menschen angesprochen. Es wird ein typisches Vorurteil von Erwachsenen gegenüber Jugendlichen und Jugendkulturen bestärkt, das davon ausgeht, dass Jugendliche verantwortungslos sind und dazu neigen, Regeln zu brechen. Wie Jugendliche in u.U. schwierigen psychischen Situationen oder sozialen Lagen auf derartige plakatierte Zuschreibungen reagieren, das ist sehr die Frage.
Das Bemühen der ÖBB, gegen Unfälle und Leichtsinn anzukämpfen, anzuerkennen wir vollständig, es ist aber in dieser Plakat-Kampagne falsch umgesetzt, verstärkt Vorurteile und diskriminiert Menschen mit Behinderungen.
SLIÖ fordert die laufende Plakat-Kampagne sofort einzustellen und durch andere Informations- und Werbestrategien zu ersetzen. SLIÖ bittet den Werberat, zu der beschriebenen Plakat-Kampagne der ÖBB öffentlich Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
In der aktuellen ÖBB-Kampagne „Pass auf dich auf“ werden Menschen mit Behinderungen zur Abschreckung verwendet, um Jugendlichen die Gefahren auf Bahnhöfen näher zu bringen.
2019 noch mit behinderten Menschen schocken zu wollen ist keine sinnvolle Maßnahme der Inklusion, wie sie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgibt.
https://infrastruktur.oebb.at/de/unternehmen/sicherheit-ist-unser-thema/aufklaerung-und-kampagnen/pass-auf-dich-auf
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fühle mich durch die ÖBB-Kampagne „Pass auf dich auf“ https://urldefense.proofpoint.com/v2/url?u=http-3A__passaufdichauf.at_&d=DwIFaQ&c=SgupRstEQHpxMBBZGflc53FptCkuYd-P8O27DFHVMzE&r=h8YF9pgH8gc24UtKyGbcnTpbFO3ZBn1jvu3UHCi3I2Y&m=h9NsgTYXtIbM7eYB8F6xa0boeNFxU1oyXcmUubd9Jtw&s=XKEbfW5xeKUV3Qjtj5XGD5M39ZVLgDUZfekb_CCZayk&e= diskriminiert und bringe hiermit eine Beschwerde gemäß https://www.werberat.at/Beschwerdeablauf.aspx ein. Die Sicherheitskampagne nutzt in diskriminierender Weise Menschen mit Behinderungen zur Abschreckung. Dies widerspricht eindeutig den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Inklusion vorgibt. Weiters widerspricht es meiner Einschätzung nach den Grundsätzlichen Verhaltensregeln des österreichischen Werberats, die in 1.2. klar festhalten, dass diskriminieren darf. Siehe: https://www.werberat.at/show_92.aspx Ich darf ergänzend festhalten: Schon im Jahr 2006 gab es eine ähnliche Kampagne des Verkehrsministeriums („Hier war Alkohol im Spiel“). Exemplarisch nutzte ein Rollstuhlfahrer seine Rechte gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz. Er brachte eine Schlichtung (eine rechtlich normierte Vorstufe einer Klage) ein. Damals gelang umgehend, dass dieses Sujet nicht mehr verwendet wurde, eine Entschuldigung erfolgte und immaterieller Schadenersatz bezahlt wurde. Siehe: https://urldefense.proofpoint.com/v2/url?u=https-3A__www.bizeps.or.at_schlichtungen_diskriminierende-2Dwerbung-2Ddes-2Dministeriums_&d=DwIFaQ&c=SgupRstEQHpxMBBZGflc53FptCkuYd-P8O27DFHVMzE&r=h8YF9pgH8gc24UtKyGbcnTpbFO3ZBn1jvu3UHCi3I2Y&m=h9NsgTYXtIbM7eYB8F6xa0boeNFxU1oyXcmUubd9Jtw&s=WyklcAsLwhrb0XM7sTt2ZtU0MHHDKUjbfESSG6g4_Rw&e= Ich bitte diese Beschwerde zu verfolgen und mich über den weiteren Verlauf zu informieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Angehöriger eines Schwerbehinderten musste ich mit Entsetzen die in verschiedenen Medien erwähnten Äußerungen diverser Behindertenanwälte -und vertreter gegen die Sicherheitskampagne der ÖBB lesen.
Siehe:
https://wien.orf.at/stories/3019229/
https://kaernten.orf.at/stories/3019287/
https://www.diepresse.com/5713321/behindertenanwalt-fordert-einstellung-der-obb-sicherheitskampagne
https://www.derstandard.at/story/2000110439502/abwertend-behindertenverbaende-kritisierte-oebb-sicherheitskampagne-pass-auf-dich-auf
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/pass-auf-dich-auf-heftige-kritik-an-oebb-sicherheitskampagne;art58,3180239
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/kritik-an-oebb-kampagne-darstellung-von-behinderten-verstoerend-78374602
Hier zwanghaft eine "abwertende Darstellung von Menschen mit Behinderung" erkennen zu wollen, ist eine rein subjektive Meinung des Behindertenanwaltes, die letztlich der angestrebten "Inklusion" zuwiderläuft. Menschen mit Behinderung ist nicht geholfen, wenn deren "Vertreter" hinter jeder Ecke sofort Diskriminierung wittern und ihre eigene Daseinsberechtigung durch öffentlichkeitswirksame Zurschaustellung von übertriebener Entrüstung zu legitimieren suchen und dafür Behinderte quasi als "Schutzschild" verwenden.
Es ist nicht diese ÖBB-Kampagne, welche Menschen mit Behinderung abwertend darstellt, sondern gewisse Behindertenvertreter selbst, indem diese die Kampagne als "abwertend" bezeichnen!
Anstatt also eine Ideologie nach Art des Münchhausen-Stellvertretersyndroms zu verfolgen, rate ich dem Behindertenanwalt, sich besser zu überlegen, ob er mit derartigen Aktionen – die ohne Zweifel in seinem Habitat Applaus finden – nicht letztlich der Idee der "Inklusion" und "positiven Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung" in der Gesellschaft schadet und damit der UN-Behindertenkonvention widerspricht.
Ich möchte meine Unterstützung für die ÖBB und deren Kampangne kundtun, es ist wichtig, die eigene Gesundheit ernst zu nehmen, und das speziell jungen Menschen zu vermitteln. Nicht umsonst sind bereits seit Längerem auf Zigarettenschachteln Bilder von Erkrankungen zu sehen, die durch das Rauchen hervorgerufen werden können. Genausowenig wie Krebskranke (oder Babys, die deswegen mit Behinderungen geboren werden) mit diesen Bildern negativ diskriminiert werden, werden Behinderte mit den Bildern Ihrer ÖBB-Kampagne negativ diskriminiert. Lassen Sie sich bitte nicht von jenen einschüchtern, die schnell den moralischen Zeigefinger schwingen, jedoch keineswegs alle diejenigen vertreten, die sie zu vertreten vorgeben. Die Verantwortlichen bei den ÖBB haben absolut nichts falsch gemacht, es gibt keinen Grund sich für irgendetwas zu entschuldigen.
Also:
1) Die verstörenden Forderungen des Behindertenanwaltes sind aufs Schärfste zurückzuweisen.
2) Im Sinne der Inklusion sollte dringend davon Abstand genommen werden, dass der Behindertenanwalt (!) Behinderungen in einem derart negativen Kontext darstellt.
3) Gerade der Behindertenanwalt als eine staatliche Einrichtung sollte sich seiner Vorbildfunktion bewusst sein und diese verantwortungsvoll erfüllen.
Kümmern Sie sich um die wirklichen Probleme im Behindertenbereich. Freundliche Grüße