Fashion to ride

16.07.2019


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Banner) des Unternehmens Fashion to Ride die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, da es sich nach Ansicht des Entscheidungsgremiums hierbei um eine sexualisierte Darstellung handelt, die durchaus mit sexueller Belästigung in Verbindung gebracht werden kann.

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die Werbemaßnahme gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft verstößt. Kritisiert wird dabei vor allem die Tatsache, dass das Gesäß der Protagonistin von einer Männerhand berührt wird und diese Darstellungsweise durchaus eine Form der sexuellen Belästigung suggeriert. Die Protagonistin wird dabei auf ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und in den Mittelpunkt der Werbemaßnahme gerückt. Darüber hinaus geben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass eine derartige Darstellung in keinem thematischen Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt (Reitbekleidung) steht.

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem der Artikel 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze und 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgend angeführten Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
 

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung

1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird.

d) die Person auf Ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird.

c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien.

a) Personen auf abwertende, verächtlich machende oder verspottende Weise dargestellt werden.

f) die Würde des Menschen im Bereich der Sexualität verletzt wird

e) bildliche Darstellungen von nackten Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich dabei ist die Betrachtung im Gesamtkontext.


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Die auf der Rückseite eines LKW angebrachte Werbung zeigt eine offenbar weibliche Person in Reitkleidung von hinten, der eine offenbar männliche Person auf das Gesäß greift, was meines Erachtens ein herabwürdigendes Verhalten darstellt. Weiters bezweifle ich den Zusammenhang des sexistisch anmutenden Inhalts mit dem beworbenen Produkt (Reitbekleidung).


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Sehr geehrte Zuständige, das von Fashion to Ride (FTR) auf dem Auto verwendete "Werbebild" (Foto im Anhang) zeigt wie einer Frau von einer vermeintlich männlichen Hand auf den Po gefasst wird. Es ist 1. überhaupt nicht nachvollziehbar in welchem Zusammenhang die "Werbung" mit den Produkten von FTR steht bzw was dieses Bild iBa die Produkte aussagen soll und 2. ist es eine Verharmlosung bzw Darstellung sexueller Belästigung, die ich als äußerst unangebracht bzw. auch gefährlich sehe.


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Sehr gewhrte Damen und Herren, Bei einem Spaziergang durch den 5. Bezirk habe ich mit Erschrecken diese Werbung der Firma Fashion to Ride entdeckt. Sie zeigt, wie eine Frau am Hintern berührt und offensichtlich belästigt wird. Das soll anscheinend unterstreichen, wie toll das Reitgewand dieser Firma ist. Ich hoffe, dass ich mich mit meinem Anliegen an die Richtige Stelle gewandt habe.


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Am Hundsturm im 5. Wiener Bezirk, steht ein Kleintransporter der Firma Fashion to Ride mit einem Bild von einer Frau in Rückenansicht, die am Gesäß angefasst wird. Ich finde dieses Bild eindeutig sexistisch und diskriminierend. Ich habe per Mail mit der Gründerin (!) der Firma versucht Kontakt aufzunehmen, jedoch nie eine Anwort auf meine Beschwerde erhalten.


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Ich melde Ihnen eine Werbung auf einem PKW von FTR - Fashion to ride. Auf dem Bild ist zu sehen, wie eine Frau sexistisch belästigt wird und ihr an den Hintern gefasst wird.


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Firmenauto der Firma Fashion to Ride (http://fashiontoride.com/) ist mit sexistischer Werbung foliert.


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Die Firma "FTR - Fashion to Ride" benüzt ein widerliches Foto, das mich als Frau beleidigt. Zudem macht es wirklich auch kein Sinn.


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I recently saw an advertising of a company selling horse riding clothing which shows a women being groped in her back area. I think this image promote gender violence. I contacted the company and their response was appalling.


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Firma “Fashion to Ride” macht auf ihrem Van Werbung mit einem Bild, wo eine Frau am Hintern begrabscht wird. Man sieht ihr Gesicht nicht, sie wird zum Blickfangpopo degradiert. Sexuelle Belästigung als Werbegag. Die Verantwortlichen finden das lustig.


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All advertising from Fashion to Ride has an extremely sexist and dangerous photo of a man touching a woman’s butt and they continue to promote it as something their customers enjoy. This kind of advertising is very dangerous and needs to be stopped. Here their Facebook page: https://m.facebook.com/FashionToRide/


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Sexistisch, applaudiert unsachgemäße Berührung


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Sexistisch, applaudiert unsachgemäße Berührung vom Fashion to Ride. https://www.facebook.com/FashionToRide/


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Liebes Team,

Bezugnehmend auf eure Entscheidung zu "Fashion to Ride" (https://www.werberat.at/beschwerdedetail.aspx?id=6699) vom 15.03.2021, möchte ich ein Foto übermitteln, das ich heute Früh aufgenommen habe. Offenbar wurde eure Entscheidung ein halbes Jahr lang in keinster Weise umgesetzt.

Natürlich weiß ich nicht, ob eure Entscheidungen rechtlich bindend sind, aber vielleicht wäre es sinnvoll, die betreffende Firma oder den/die Fahrzeughalter*in erneut zu kontaktieren - eine solche Werbung geht 2021 halt einfach nicht mehr und sollte nicht länger gezeigt werden.

Liebe Grüße,


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https://www.werberat.at/beschwerdedetail.aspx?id=6699&fbclid=IwAR0ZQYhmYrliQVx9vpbVTx-iU-yQymolLULrY41elnEWclhmA9UOCbSlZ4g

Photo von heute beweist daß diese Werbung noch immer im Umlauf ist! Beschwerden sind bei Ihnen schon im März eingelangt! Würden Sie das bitte abstellen lassen! diese Werbung ist unerträglich u nicht Gesetzeskonform in unserem Land! Würden Sie mich weiter darüber informieren.....

Danke u beste Grüße