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2. Spezielle Verhaltensregeln

Präambel

Ungeachtet des legitimen Bekenntnisses der Werbewirtschaft zu einem freien, gesunden und lauteren Wettbewerb und ungeachtet der Tatsache, dass der maßvolle Konsum von alkoholischen Getränken durchaus positive Wirkungen haben und das Leben der Menschen bereichern kann, muss sich Werbung im Zusammenhang mit Alkohol ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst sein. Werbung soll keine Sujets einsetzen, die geeignet sind, als Aufforderung zum Alkoholmissbrauch oder als Anreiz zum übermäßigen Konsum von alkoholischen Getränken missverstanden zu werden.

2.4.1.
Werbung soll nicht zu übermäßigem oder missbräuchlichem Alkoholkonsum ermutigen.
2.4.2.
Alkoholwerbung soll sich nicht an die Zielgruppe Kinder wenden.
2.4.3.
Für Alkoholwerbung im Umfeld von Personen unter 18 Jahren gelten die Anforderungen des Kapitels 2.2.2.2.
2.4.4.
Werbung soll sich keiner verharmlosenden Darstellungen bedienen. Darstellungen wie z.B. das Lenken von Fahrzeugen oder das Bedienen von Maschinen im Zusammenhang von Alkoholkonsum sind zu vermeiden.
2.4.5.
Werbung soll nicht den Eindruck erwecken, Alkoholkonsum hätte therapeutische Wirkungen und könne mithelfen, private und soziale Probleme zu lösen.
2.4.6.
Für Bier und Spirituosen sind die speziellen Kriterien in den beiden Anhängen des Ethik-Kodex 14 zu berücksichtigen.

14 Kommunikationskodex der Österreichischen Brauwirtschaft und Kommunikationskodex der Österreichischen Spirituosenindustrie.