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Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder des Vereins "Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft" sind juristische Personen (insbesondere Interessensvertretungen). Über ihre Aufnahme entscheidet aufgrund schriftlicher Aufnahmeersuchen vorläufig der Vorstand und endgültig die Generalversammlung.