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2. Spezielle Verhaltensregeln

Präambel

Werbefreiheit ist ein fundamentales demokratisches Recht. Sie gilt als Voraussetzung für unsere funktionierende, am freien Wettbewerb orientierte Marktwirtschaft. Ungeachtet dieses Grundrechtes auf Meinungsfreiheit ist sich die österreichische Werbewirtschaft ihrer ethisch-moralischen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst und hat sich im Rahmen des seit Jahren sowohl national als auch international bestens bewährten Selbstbeschränkungssystems freiwillige Werbebeschränkungen betreffend Tabakwaren auferlegt. Werbung soll keine Sujets einsetzen, die auf eine allgemeine Ausweitung des Konsums von Tabakwaren abzielen bzw. zu übermäßigem Tabakkonsum auffordern.

2.5.1.
Tabakwerbung muss die vereinbarten Selbstbeschränkungsrichtlinien strikt beachten.
2.5.2.
Werbung soll Tabakkonsum weder verharmlosen noch durch Darstellungen bzw. Aussagen zum übermäßigen Konsum ermutigen.
2.5.3.
Tabakwerbung soll sich nicht an die Zielgruppe Kinder wenden.
2.5.4.
Werbung soll nicht den Eindruck erwecken, Tabakkonsum steigere die soziale Akzeptanz.
2.5.5.
Tabakwerbung soll NichtraucherInnen nicht diskriminieren.