werbung xxxlutz

26.08.2024


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sehr geehrte damen und herren, wie telefonisch angekündigt, wende ich mich an sie, um die aktuelle werbung der firma xxxlutz ‚wahlkampf ist ein kindergarten‘ zu hinterfragen. ich finde es zu einen befremdlich und moralisch äußerst fragwürdig, dass kinder, die sich nicht wehren können, optisch den zur wahl stehenden politikern/innen angeglichen werden. das mag auf den ersten blick lustig sein! wahlkampf ist aber kein kindergarten und die republik österreich auch nicht. man muss demokratie sehr ernst nehmen und mit dieser werbung wird dieses hohe gut torbediert!

ich bin entsetzt, dass in zeit wie diesen nur mit hohn essentielles demokratisches verhalten bedacht wird!

mit bestem dank


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens „XXX Lutz“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei dem beanstandeten TV-Spot des Unternehmens XXX Lutz für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich mit knapper Mehrheit für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der beanstandete Werbespot greift im Hinblick auf die bevorstehenden Nationalratswahlen, die Art, wie zuweilen Wahlkampf betrieben wird, auf und parodiert das Verhalten der jeweiligen Spitzenkandidaten und Spitzenkandidatinnen. Augenscheinlich wurden dabei, mit einer Form von künstlicher Intelligenz, aus den erwachsenen Spitzenkandidat:innen, Kinder im Kindergartenalter generiert.

Aufgrund der verwendeten Wort-Bild-Sprache ist die werbliche Überzeichnung bei der Gestaltung der Werbemaßnahme klar erkennbar.

Die Werberätinnen und Werberäte betonen in Ihren Stellungnahmen, dass die Bezugnahme auf "Kindergarten", im Sinne von einem nicht adäquaten Verhalten von Erwachsenen, im Sprachgebrauch verankert und somit eindeutig als bekannte Redewendung interpretierbar und keinesfalls ein Konterkarieren einer Bildungseinrichtung sei.

Eine durch das Verbotsgesetz untersagte Handbewegung, wie von einigen Beschwerdeführern/Beschwerdeführerinnen angegeben und beanstandet, wurde von der Mehrheit des Gremiums ebenfalls nicht erkannt.

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.

HINWEIS: Kritisch angemerkt wurde seitens einiger Werberätinnen und Werberäte vor allem der fehlende Produktzusammenhang. Auch wird die Verantwortung, die Werbung gegenüber Demokratie hat, betont, weshalb eine sensiblere Darstellung durchaus angebracht sei.