sehr geehrte damen und herren, wie
telefonisch angekündigt, wende ich mich an sie, um die aktuelle werbung der
firma xxxlutz ‚wahlkampf ist ein kindergarten‘ zu hinterfragen. ich finde es zu
einen befremdlich und moralisch äußerst fragwürdig, dass kinder, die sich nicht
wehren können, optisch den zur wahl
stehenden politikern/innen angeglichen werden. das mag auf den ersten blick
lustig sein! wahlkampf ist aber kein kindergarten und die republik österreich
auch nicht. man muss demokratie sehr ernst nehmen und mit dieser werbung wird dieses
hohe gut torbediert!
ich bin entsetzt, dass in zeit wie diesen
nur mit hohn essentielles demokratisches verhalten bedacht wird!
mit bestem dank
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des
beanstandeten TV-Spots des Unternehmens „XXX Lutz“ keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen
sich bei dem beanstandeten TV-Spot des Unternehmens XXX Lutz für keinen
Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15-
bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der
Kommunikationsbranche, spricht sich mit knapper Mehrheit für keinen Grund
zum Einschreiten aus.
Der beanstandete Werbespot greift im Hinblick auf die
bevorstehenden Nationalratswahlen, die Art, wie zuweilen Wahlkampf betrieben
wird, auf und parodiert das Verhalten der jeweiligen Spitzenkandidaten und
Spitzenkandidatinnen. Augenscheinlich wurden dabei, mit einer Form von künstlicher
Intelligenz, aus den erwachsenen Spitzenkandidat:innen, Kinder im
Kindergartenalter generiert.
Aufgrund der verwendeten Wort-Bild-Sprache ist die werbliche
Überzeichnung bei der Gestaltung der Werbemaßnahme klar erkennbar.
Die Werberätinnen und
Werberäte betonen in Ihren Stellungnahmen, dass die Bezugnahme auf
"Kindergarten", im Sinne von einem nicht adäquaten Verhalten von
Erwachsenen, im Sprachgebrauch verankert und somit eindeutig als bekannte
Redewendung interpretierbar und keinesfalls ein Konterkarieren einer
Bildungseinrichtung sei.
Eine durch das
Verbotsgesetz untersagte Handbewegung, wie von einigen
Beschwerdeführern/Beschwerdeführerinnen angegeben und beanstandet, wurde von
der Mehrheit des Gremiums ebenfalls nicht erkannt.
Die Mehrheit der Werberäte
und Werberätinnen sprechen sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.
HINWEIS: Kritisch angemerkt wurde seitens einiger Werberätinnen
und Werberäte vor allem der fehlende Produktzusammenhang. Auch wird die
Verantwortung, die Werbung gegenüber Demokratie hat, betont, weshalb eine
sensiblere Darstellung durchaus angebracht sei.