Busen für den Bau

20.07.2024


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Beschreibung des Bildes: Auf dem Bild ist ein Werbebanner abgebildet. Das Banner zeigt auf der linken Seite das Logo der Firma und die Kontaktinformationen. Auf der rechten Seite ist eine Comic-Zeichnung einer Frau zu sehen, die ein tief ausgeschnittenes blaues Hemd trägt und einen Werkzeuggürtel um die Hüfte geschnallt hat. Die Frau steht selbstbewusst mit den Händen an der Hüfte. In einer Sprechblase steht die Telefonnummer der Firma. Warum ich finde das diese Werbung problematisch ist: Sexualisierung und Stereotypisierung: Die Frau auf dem Banner wird in einer sexualisierten Weise dargestellt, indem ihr Hemd tief ausgeschnitten ist und ihre Brust stark betont wird. Dies verstärkt stereotype Geschlechterrollen und reduziert die Frau auf ein sexuelles Objekt. Geschlechterdiskriminierung: Die Darstellung kann als diskriminierend gegenüber Frauen empfunden werden, da sie suggeriert, dass Frauen nur durch ihre Attraktivität in handwerklichen Berufen erfolgreich sein können. Dies ist eine sexistische Darstellung und trägt zur Aufrechterhaltung von Geschlechterungleichheiten bei. Um zu begründen, warum ich die Werbung unpassend empfinde, werde ich relevante Abschnitte des Ethik-Kodexes der österreichischen Werbewirtschaft zitieren. Die Werbung kann als unpassend eingestuft werden, weil sie gegen folgende Punkte des Ethik-Kodexes verstößt: Allgemeine Werbegrundsätze: 1.1.5: Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen? ?.1.1.4: Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen? Ethik und Moral: 1.2.2: Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzen? ?1.2.3: Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern. Besonderer Schutz vor Diskriminierung bedürfen dabei die Diversitätskerndimensionen, einschließlich Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion und Ethnizität/Nationalität? Geschlechterdiskriminierende Werbung: 2.1: Werbung darf niemanden aufgrund seines Geschlechts diskriminieren. Männer und Frauen sind stets als vollkommen gleichwertig zu betrachten und zu behandeln? Besten Dank für Ihre fachliche Beurteilung.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen eines oberösterreichischen Unternehmens die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Nach der Aufforderung zum Stopp durch den Werberat wurde das Sujet entfernt. Herzlichen Dank für die Kooperation.