Bet-at-home TV-Spot Der Schrei (Hochzeit)2024

09.07.2024


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Mit großem Entsetzen musste ich feststellen das die Werbung für Bet-at-home - TV-SPOT Der Schrei (Hochzeit)2024, die von der ORF während der UEFA Europäischen Fußball Meisterschaft ausgesendet wurde in eine Christlichen Kirche eine Christlichen religiösen Zeremonie blasphemisch und respektlos für ihren Zwecke deformierten. Ich bin neugierig was Hindus oder Muslime oder der vielen anderen Religionen Angehörigen Menschen zu einem solchen Missbrauch ihrer Religion für Glücksspiel- geldbeschaffung sagen würden? Bitte dieser Art von Menschenrechts-verletztender Werbung jetzt und auch für die Zukunft zu verbieten. Vielen Dank.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Bet-At-Home“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei dem beanstandeten TV-Spot von Bet-At-Home für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der TV-Spot beginnt mit einem Bräutigam, der ein Handy in der Hand hält, sich sichtlich freut und aus dessen Gesicht rausgezoomt wird, sodass auch die Braut, der Pfarrer, und die restlichen Gäste sichtbar werden. Der Pfarrer schließt die Bibel und antwortet „In guten, wie in schlechten Spielen“. Daraufhin ist man ein Bet-At-Home-Jingle zu hören, zu dem der Pfarrer vom 100€-Wettbonus erzählt. Abschließen ist noch das Logo sowie der Slogan „Das Leben ist ein Spiel“ zu sehen.

Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass im beanstandeten Werbespot eine klare humoristische Überzeichnung zu erkennen ist. Die christlichen Sakrale werden weitgehend nur angedeutet, nicht aber deformiert. Die Verletzung von religiösen Werten im Sinne des Ethik-Kodex wurde nicht erkannt.

HINWEIS: Einige WerberätInnen geben jedoch an, dass auf die Suchtgefahr von Wettspielen nicht klar genug hingewiesen wird. Dass der Bräutigam selbst bei der eigenen Hochzeit stets auf seinem Handy wettet, bewegte einen großen Teil des Gremiums dazu, eine Sensibilisierung auszusprechen.

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich in einer Mehrheitsentscheidung für keinen Grund zum Einschreiten aus.