Werbung in Linz, siehe Bild im Anhang.
Ich bin der Meinung, dass es sich hier um einen Verstoß gegen 2.1.6, dh. "sexualisierte Darstellungsweisen ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum
beworbenen Produkt" handelt.
Durch die Bildsprache und das "Meine Nummer" wird hier sexuelle Verfügbarkeit impliziert, das angebotene Produkt ist aber Sanierungen.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahmen eines oberösterreichischen Unternehmens die Aufforderung
zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.
Nach der Aufforderung zum Stopp durch den Werberat wurde das Sujet entfernt. Herzlichen Dank für die Kooperation.