"SEXUELL MISSBRAUCHT" in Großlettern auf Straßenplakaten

05.06.2024


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Dass auf Straßenplakaten in Großlettern "SEXUELL MISSBRAUCHT" abgedruckt wird ist meiner Meinung nach neu und sehr verstörend, da diese Plakate auch Kinder lesen und mich mein 8-jähriger Sohn heute gefragt hat, was das denn heiße. Das Thema Gewalt bietet vielseitige Möglichkeiten von knackigen Slogans, aber dass auf dem Plakat als größter Slogan "ELLA WIRD SEXUELL MISSBRAUCHT" gewählt wurde und dieses Sujet auf Straßenplakaten abgedruckt wird, darüber möchte ich mich beschweren. Dass das Thema wichtig ist soll nicht in Abrede gestellt werden, nur muss man sich bei Wahl dieses Mediums bewusst sein, dass dies auch Kinder lesen. Kindern kann ich Gewalt kindgerecht erklären (was übrigens auf der Homepage gut gelungen ist), aber nicht indem ich sie über sexuellen Missbrauch auf der Straße lesen lasse.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Bundesministeriums für Justiz keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Plakat des Bundesministeriums für Justiz für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das beanstandete Plakat zeigt mehrere Kinder, die laut Landingpage der Kampagne mittels künstlicher Intelligenz generiert wurden. Um die Kinder sind diverse Texte wie „Ella wird sexuell belästigt“, „Michi wird zuhause geschlagen.“ oder „Sara wird online gemobbt.“ zu sehen. Es handelt sich dabei um eine landesweite Kinderschutz-Kampagne.

Beanstandet wurde, dass auch Kinder und Jugendliche jene Kampagne sehen, sie eventuell jedoch nicht verstehen und die Plakate auf sie gar verstörend wirken können. Die Werberäte und Werberätinnen konnten jedoch keinen Verstoß gegen den Ethik-Kodex erkennen, da die Kampagne eben genau der Enttabuisierung des Themas und der Information und Aufklärung der Bevölkerung dient. Nachdem es sich um keine echten Kinder handelt, sowie keine anstößigen Motive abgebildet werden, liegt die Gestaltung im Rahmen öffentlicher Kommunikation und gefährdet keine Kinder und Jugendliche. Nichtsdestotrotz geben manche WerberätInnen zu bedenken, dass gerade bei der Verwendung negativer Botschaften, diese eher im Kopf bleiben als die Auflösung selbst, was in Kombination mit der Abbildung von Kindern problematisch sein könnte.  

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.