Mega Neger Party in Krems

25.05.2024


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Kontext zum Geburtstag von Herrn Martin Neger nicht erkennbar, erst nach Recherche der Sponsoren (u.a. Neger Holz) wird klar, dass es sich um eine Geburtstagsparty handelt.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Party2nite“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei dem beanstandeten Sujet von Party2nite für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich hingegen für eine Sensibilisierung aus. Die Entscheidung der Jungen Werberäte und Werberätinnen kann als Trendbarometer über die Sichtweise einer jungen Zielgruppe gesehen werden, hat jedoch keine Auswirkung auf die Entscheidung des etablierten Werberat-Gremiums.

Das beanstandete Plakat bewirbt eine Feier in Krems. Im Hintergrund ist eine Discokugel zu erkennen, im Vordergrund vor allem Text, welcher Informationen zum Veranstaltungsort, Sponsoren und den eingeladenen DJs liefert. Gezeigt werden ein Mann und eine Frau mit weißer Hautfarbe (Band „Groove Coverage“). Links neben den beiden Personen findet man ein gelbes Kästchen, in dem „Die Mega Neger Party – Martin’s Nachtflug in den 60er“ beworben wird.

Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass es sich hierbei um den Nachnamen des Geburtstagskindes handelt, was für viele jedoch erst nach einer kurzen Internetrecherche ersichtlich wurde. Nichtsdestotrotz verstößt laut dem Gremium die Verwendung des eigenen (Nach-)Namens nicht gegen ethisch-moralische Grundsätze.

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.