Beschwerde über unangemessene Plakatwerbung in der Stadt

21.05.2024


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Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich meine Besorgnis und Beschwerde über die in unserer Stadt angebrachten Plakate äußern, die Frauen in Unterwäsche zeigen. Diese Werbemaßnahmen sind aus mehreren Gründen problematisch, und ich möchte darauf drängen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um solche Plakate zu entfernen und in Zukunft eine verantwortungsvollere Werbepraxis zu etablieren. Erstens tragen solche Plakate zur Objektifizierung von Frauen bei. Die Darstellung von Frauen in Unterwäsche reduziert sie auf ihre körperliche Erscheinung und fördert ein verzerrtes Bild von Weiblichkeit und Attraktivität. Dies kann negative Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und das Körperbild von Frauen und Mädchen haben, die täglich mit diesen Bildern konfrontiert werden. Studien zeigen, dass ständige Konfrontation mit sexualisierten Darstellungen das psychische Wohlbefinden beeinträchtigen kann. Zweitens ist die Platzierung solcher Plakate im öffentlichen Raum unangemessen und respektlos gegenüber allen Bürgern, insbesondere gegenüber Kindern. Unsere Straßen und Plätze sollten ein sicherer Raum sein, frei von Inhalten, die für bestimmte Altersgruppen unangemessen sind. Eltern sollten nicht gezwungen sein, ihren Kindern solche Bilder zu erklären oder sie vor deren Einfluss zu schützen. Drittens steht dies im Widerspruch zu den Bemühungen um Gleichstellung und Respekt in unserer Gesellschaft. Werbemaßnahmen sollten verantwortungsbewusst und reflektiert gestaltet werden, um positive und progressive Botschaften zu vermitteln. Abschließend möchte ich betonen, dass Werbung eine bedeutende Rolle in der Gestaltung des öffentlichen Raums und der Beeinflussung gesellschaftlicher Normen spielt. Es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass es nicht missbraucht wird. Ich fordere die zuständigen Behörden daher dringend auf, die Entfernung der besagten Plakate zu veranlassen und zukünftig strengere Richtlinien für Werbeinhalte im öffentlichen Raum zu implementieren. Ich hoffe, dass meine Bedenken ernst genommen werden und freue mich auf eine positive Veränderung in unserer Stadt. Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.