FPÖ Plakat EU-Wahl

18.05.2024


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Der Hinweis auf ein "Corona-Chaos" in Zusammenhang mit einer EU-Wahl vermittelt den irreführenden Eindruck, die Corona-Maßnahmen wären über EU-Gesetze geregelt worden. Tatsächlich wurden die Entscheidungen dem Bund und Ländern überlassen.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Beschwerden zu parteipolitischer Werbung werden jedoch gesammelt und der Vorstand des Österreichischen Werberats behält sich vor, in Zukunft gegebenenfalls Stellung zu beziehen.