Es wird suggeriert, das die EU Kommissionspräsidentin ihre Entscheidungen nicht auf Grund ihrer Kompetenzen trifft, sondern durch die Anziehungskraft eines männlichen Politikers "wahnsinnige" Entscheidungen trifft.
Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die Beschwerden zu
parteipolitischer Werbung werden jedoch gesammelt und der Vorstand des
Österreichischen Werberats behält sich vor, in Zukunft gegebenenfalls Stellung
zu beziehen.