Die Werbung zeigt ohne jeden Zusammenhang mit dem Produkt (Gesundheitsversicherung) den Unterkörper einer Frau in einer eng anliegenden Unterhose, wobei direkt über ihrem Intimbereich der Kopf eines Babys liegt. Dies suggeriert natürlich daran zu denken, wie das Baby während der Geburt den Körper der Frau durch die Scheide verlässt, sodass man unweigerlich an den Intimbereich einer nackten Frau denkt. Anstatt die herausfordernden Aufgaben einer Mutter zu würdigen, wird das Thema genutzt, um Frauen als Sexualobjekte auszunutzen. Das Gesicht der Frau wird nicht gezeigt, nur ihr Intimbereich, sodass die Frau auf ihre Geschlechtlichkeit reduziert wird.
Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.