Auf den Werbeplakaten für die Gemeinderatswahl in Innsbruck, verunglimpft die FPÖ einen Mit-Kandidaten, indem er namentlich genannt wird: " Es gibt viele Gründe die FPÖ zu wählen. Einer davon ist Georg Willi".
Meiner Meinung nach ist, das namentliche Nennen nicht ok, vielleicht können Sie das prüfen. Lg
Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.