Sehr geehrte Damen und Herren,
an einem "schwarzen Brett" vor der Volksschule meiner Kinder - nicht direkt auf dem Schulgelände - habe ich das Plakat, welches ich Ihnen anbei zusende, entdeckt.
Hier wird ganz offensichtlich Werbung für eine Cocktail-Bar mit Cocktails mit der Zielgruppe Kinder gemacht - auch wenn vermutlich alkoholfreie Cocktails ausgeschenkt werden, ist das, insbesondere auch durch den Veranstaltungsort, ein "Heranführen" an alkoholhaltige Getränke - nach meinem Empfinden sollte das einfach nicht sein.
Vermutlich fällt das nicht direkt in Ihren Kompetenzbereich - können Sie mir sagen, wer hier der richtige Ansprechpartner ist?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.