Beschwerde gegen XXLutz

19.02.2024


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Bitte schreiten Sie ein gegen die Werbung, die eine Hexenverbrennung thematisiert

Diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden gegen zig tausende Frauen in Europa verübt und sind kein Sujet für eine scherzhafte Werbung.

Diese Werbung verstößt gegen jegliche Ethik.

Bitte schreiten Sie endlich ein

Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung: 

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV-Sujet) der XXXLutz KG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich beim Sujet „Preisritter Küchen“ von XXXLutz für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Einrichtungshaus wirbt mit dem TV-Spot „Preisritter Küchen“ mit Prozenten für Einbauküchen. Dabei orientiert sich die Handlung und Gestaltung einer mittelalterlichen Szenerie: die Tochter der Familie Putz wird als „Hexe“ bezeichnet und zum Scheiterhaufen verurteilt. Als Strafe wird dann der Scheiterhaufen verhängt. Bereits in der nächsten Sequenz wird die Szene aufgelöst, in dem die bekannte österreichische Mehlspeise für alle zur Verkostung angeboten wird. Sowohl diese schnelle Auflösung als auch der Bezug zur Mehlspeise lässt den humoristischen Ansatz der Werbung eindeutig erkennen. Darüber hinaus wurden weder geschlechterdiskriminierende noch gewaltverherrlichende Aspekte im Sinne des Ethik-Kodex festgestellt.