WKO Werbung zum zuverdienst in der Pension

08.02.2024


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In der aktuellen Schaltung der WKO wird in einem Spot eine ältere Dame gezeigt, die sich darüber aufregt für einen Zusatzverdienst zu Ihrer Pension die "vollen Abgaben" bezahlen zu müssen um damit für einen "steuerfreien Zuverdienst" Stimmung zu machen. Es ist anzumerken, dass Pensionisten ohnehin jetzt schon nicht die "vollen Abgaben" bezahlen, da zB Beiträge zur Pensionsversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zum Teil zur Gänze (!) ab einem gewissen Alter wegfallen. Sollte es der WKO um die Lohnnebenkosten als ganzes gehen möchte ich kommentieren, dass sowohl Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag als auch Wr. Ubahnsteuer ab 60 (bzw. 55) zur Gänze entfallen! Durch diese Falschinformationen wird eine ungute Stimmung im Land gegen den Sozialstaat geschürt was weder Ethisch noch Moralisch vertretbar ist. Die breite Masse wird hier für Dumm verkauft. Desweiteren möchte ich aus persönlichen Gründen anmerken, dass Steuern gar keine Abgaben sind sondern eben Steuern aber das ist der WKO wahrscheinlich zu hoch. Danke MfG


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „WKO“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei dem beanstandeten Sujet der WKO für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der beanstandete TV-Spot zeigt eine ältere Dame, die zunächst im Wald spazieren geht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dame trotz ihrer Pension als Buchhalterin tätig ist. In der nächsten Szene arbeitet sie an ihrem Laptop und berichtet darüber, dass sie für berufliche Tätigkeiten neben der Pension volle Abgaben zahlen müsse. Dies kritisiert sie am Ende des TV-Spots.

Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass das beanstandete Sujet keine Grundsätze des Ethik-Kodex verletzt. Es wird lediglich geraten in Zukunft noch präzisere Aussagen zu treffen, um dem Vorwurf von unwahren Behauptungen entgegenzuwirken.

Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ist bei der Werbekampagne der WKO nicht erkennbar. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.