Gesehen: Printanzeige im Großformat auf der Rückseite der Beilage "Standard Entdecken" der Tageszeitung "Standard" (KW 47)
Auf der Werbeanzeige für Urlaube in Slovenien ist eine Frau in hautenger Sportkleidung abgebildet, welche die Form der Vagina deutlich abbildet und diese sofort ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Die Anzeige mutet pornografisch an und sexualisiert den weiblichen Körper ohne Zusammenhang mit dem beworbenen Inhalt.
Die
eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet
abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde
ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),
www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.