Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bringe ich eine Beschwerde zur
TV-Werbung der Online-Bank „Revolut“ ein. Darin wird ein junger Mann gezeigt,
der auf seinem Weg durch die Welt diverse Getränkeutensilien sorg- und achtlos
wegwirft. Dies widerspricht jedem Umweltschutzgedanken und verführt zur
Nachahmung.
Ich ersuche dringend um Unterbindung bzw.
Absetzung.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im
Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Revolut“ keinen
Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen
sich bei dem beanstandeten Sujet unter dem Motto „Your Way In (Travel)“ für
keinen Grund zum Einschreiten aus.
Unter dem Titel „Your Way In (Travel)“ bewirbt das Unternehmen
mittels mehrerer Kampagnenvideos seine App. Das beanstandete Video zeigt einen
jungen Herrn, der den Anschein erweckt auf rollschuhartigem Schuhwerk durch die
Stadt zu gleiten. Zunächst durchbricht er eine Wand zu einem Café, zahlt mit
der Handy-App, trinkt seinen Kaffee aus und wirft die Tasse anschließend hinter
sich auf den Boden. Dasselbe Szenario wiederholt sich in den späteren Frames in
einem Zugabteil und auf einem Food-Market, wobei die leere Tasse immer erneut
auf den Boden geworfen wird.
Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass das beanstandete
Sujet keine Grundsätze des Ethik-Kodex verletzt. Die Werbemaßnahme ist vor
allem durch das Durchbrechen der Wände klar überzeichnet dargestellt.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ist bei der
Werbekampagne „Your Way In (Travel)“ nicht erkennbar. Die Werberäte und
Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.
HINWEIS: Ein großer Teil des Gremiums empfiehlt jedoch in
Zukunft die durch Werbung übermittelte soziale Verantwortung in Hinblick auf
einen bedachten Umgang mit Ressourcen stärker miteinzubeziehen.