Am Ende jeder pharmazeutischen Werbeeinschaltung lese/höre ich 'Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker'.
Es müsste unbedingt heißen 'Fragen Sie Arzt, Ärztin, Apotheker:in'. Dabei berufe ich mich auf den Artikel 7, Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes bzw. das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG, BGBL. Nr. 100/1993 idgF) und weise zudem darauf hin, dass Sie mit dieser Wendung sogar Sendezeit sparen.
Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.