Am 03.11.23 hat Top FM, das neue Jugendradio Österreichs, gegen die Werbebestimmungen des Privatradiogesetzes verstoßen, indem der Sender das redaktionelle Programm nicht ordnungsgemäß mit einem Werbetrenner vor und nach den Hörfunkspots abgetrennt hat.
Die
eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des
Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für
die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik
Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.