Anpreisung eines irreführenden Reiseangebots

24.10.2023


Bild

Das Hotel Oberforsthof bewirbt auf seiner Webseite ein Reiseangebot welches zu den genannten Konditionen nicht gebucht werden kann: https://www.oberforsthof.at/angebote/sommer-sonne-bergerlebnis/ Es wurde ein Zimmer zu den genannten Konditionen im genannten Zeitraum angefragt (günstigster Tarif innerhalb der Reisezeit, es wurde kein explizites Datum gewählt.) Das Hotel teilte mit, dass es zu den genannten Konditionen zu keiner Zeit ein Zimmer zu den genannten Konditionen gibt. Es wurde nachgefragt ob das Kontingent ausbucht sei. Dies wurde verneint. Es wurde ein Angebot gelegt, welches ca. 30% über dem angepriesenen Preis liegt. [...] Die Enttäuschung und Irreführung wurde dem Hotel gemeldet mit dem Hinweis, das Angebot zu korrigieren, da Irreführung. Das Angebot ist weiterhin auf der Webseite angeführt.


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft zuständig, nicht jedoch bei Irreführung und Täuschung hinsichtlich Konsument:innen.

Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.