In meinen Billa geh´ ich oben ohne

17.10.2023


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Ich möchte hiermit eine Beschwerde gegen die Werbekampagne "In meinen Billa geh´ ich oben ohne" einlegen, aufgrund untenstehender Präambel Ein nur mit einem Handtuch bekleideter Mann geht in einer Küche, und bereitet sich ein Müsli zu siehe entsprechenden Link: https://streaming.grm-pro.com/at.rewe/fileupload/billa/2023-08-ols-herbstkampagne/sitebar_billa_ols_herbstkampagne_mann_phase1/index.html?clicktag=https%3A%2F%2Ffra1-ib.adnxs.com%2Fclick2%3Fe%3DwqT_3QKbAfCBmwAAAAMAxBkFAQjR5bipBhDRu6a1ruyY-xcY2pzb0Pyl6JpOIJz4gwcou04wu044AkCZmOHgAUj_iGhQAFoDVVNEYgNFVVJorAJw2AR4hJiOAYABt4QGiAEBkAEBmAEEoAECqQHhC5OpAlmaQLEB4QuTqQJZmkC5AQAAAEDh-i5AwRUUPMkB4QuTqQJZmkDYAQDgAQA.%2Fs%3D8f6f5b975df46c97417ff6103f43f0b5a7b1a59b%2Fbcr%3DAAAAAAAA8D8%3D%2Fcnd%3D%2521QhaLKAit7dgbEJmY4eABGP-IaCAEKAAxAAAAAAAAmUA6CUZSQTE6NTY4MUDgREk-6Nms-lzuP1EAAAAAAAAAAFkAAAAAAAAAAGEAAAAAAAAAAGkAAAAAAAAAAHEAAAAAAAAAAHgAiQEAAAAAAADwPw..%2Fcca%3DMTAwNDMjRlJBMTo1Njgx%2Fbn%3D98871%2Fclickenc%3Dhttps%3A%2F%2Fad.doubleclick.net%2Fddm%2Ftrackclk%2FN979854.157988WILLHABEN.AT%2FB30691312.378435664%3Bdc_trk_aid%3D569402380%3Bdc_trk_cid%3D201629476%3Bdc_lat%3D%3Bdc_rdid%3D%3Btag_for_child_directed_treatment%3D%3Btfua%3D%3Bltd%3D%3Bdc_tdv%3D1 1.2. Ethik&Moral 1.2.3. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern. Besonderen Schutz vor Diskriminierung bedürfen dabei die Diversitätskerndimensionen.. b) Geschlecht: Werbung darf niemanden (mittelbar oder unmittelbar) aufgrund seines Geschlechtes diskriminieren. Männer und Frauen sind stets als vollkommen gleichwertig zu betrachten und zu behandeln. Ich bitte die Werbung einzustellen, andernsfalls würde ich das Unternehmen bitten um Schaltung einer gleichen entsprechenden Werbung mit einer Frau - vor Allem unter dem Kontext der Werbung "Oben Ohne" (entsprechender Aufschrei von Bevölkerungsgruppen od. Medienecho wahrscheinlich vorprogrammiert)


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.